Richtlinien zur Nutzung der Gemeindehäuser

Pfarrheime

Mit Stand vom 04.03.2022 ergeben sich Änderungen für die Nutzung unserer Gemeindehäuser, sodass wieder Veranstaltungen in unseren Einrichtungen möglich sind. Darüber freuen wir uns sehr.

Es gelten folgende Regelungen für alle unsere Häuser:

Richtlinien zur Öffnung der Gemeindehäuser

Für den Jugendbereich gelten noch einmal gesonderte Regelungen. Diese sind hier zu finden:

Richtlinien zur Öffnung der Gemeindehäuser Jugendbereich